Auf Alkohol nicht verzichten und trotzdem mobil sein. Da fällt einem spontan das Fahrrad ein. Doch bleibt eine alkoholisierte Rad-Fahrt sanktionslos?

Grundsätzlich gilt: Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, kann sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen.

Doch was sind hierfür die Voraussetzungen?

In § 316 StGB heißt es: Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Im Falle der Gefährdung anderer Personen oder hochwertiger Gegenstände sind gem. § 315c StGB sogar fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich.

Obwohl sie nicht motorisiert sind, zählen Fahrräder dennoch zu Fahrzeugen im Sinne des § 316 StGB.

Wann ist man aber nicht mehr in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen? Dies wird bei einem Promillewert von 1,6 unwiderleglich vermutet. Bei Autofahrern gilt hingegen die Grenze von 1,1 Promille.

Aber auch schon bei einem Promillewert zwischen 0,3 und 1,6 können Sie sich strafbar machen. Hier müssen jedoch zusätzliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie z.B. Schlangenlinienfahren hinzutreten (sog. relative Fahrunsicherheit). Der Ursachenzusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Fehlverhalten muss Ihnen jedoch nachgewiesen werden.

In der Praxis erfolgt bei Radfahrern eine Strafanzeige wegen relativer Fahruntüchtigkeit nur in seltenen Fällen.

Welche Sanktionen drohen?

Ganz überwiegend drohen Geldstrafen sowie bis zu 3 Punkte und nur in Ausnahmefällen Freiheitsstrafen. Hier muss der Einzelfall betrachtet werden. Die Höhe der Geldstrafe ist abhängig vom Einkommen des Betroffenen und vom Unrechtsgehalt der Tat (Promillewert, wurden Schäden verursacht, etc.).

Darüber hinaus kann eine Alkoholfahrt mit dem Fahrrad auch Auswirkungen auf Ihren Führerschein haben. Die Führerscheinzulassungsstelle kann bei einem hohen Promillewert Eignungszweifel für den Autoführerschein anmelden, die dann nur durch die Vorlage eines positiven medizinisch-psychologisches Gutachtens (MPU) wieder ausgeräumt werden können.

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