Darf ich fremde Personen fotografieren? Welche Bilder darf ich veröffentlichen?

In der heutigen Zeit ist es schon fast alltäglich, dass Fotos in sozialen Netzwerken, wie Instagram oder Facebook hochgeladen werden. Für viele gehört das zum Alltag.

Doch wie ist das eigentlich, wenn fremde Personen mit auf dem Bild sind? Darf ich das Bild dann überhaupt veröffentlichen, oder verletze ich damit die Rechte eines anderen?

Personen dürfen dann fotografiert werden, wenn die Bilder allein für den persönlichen Gebrauch gedacht sind. Dies ist zum Beispiel bei Urlaubsbildern der Fall. Da lässt es sich oftmals auch nicht vermeiden, dass fremde Personen mit auf dem Foto sind. Sind diese Fotos jedoch lediglich für das private Fotoalbum gedacht, stellt das keine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.

Anders sieht es jedoch aus, wenn man diese Schnappschüsse veröffentlichen möchte. Dies ist nicht ohne weiteres möglich und kann das Persönlichkeitsrecht verletzen. Daher wäre es ratsam, fremde Personen auf Bildern soweit unkenntlich zu machen, dass nicht für jedermann erkenntlich ist, um wen es sich handelt, oder, falls dies möglich ist, diese Personen um Erlaubnis zur Veröffentlichung zu fragen.

Befindet sich die fremde Person auf dem Bild jedoch in einer misslichen Lage, wie nach einem Unfall oder in einer privaten Situation, wie etwa einem Toilettenbesuch oder einem peinlichen Benehmen aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum, ist es generell nicht gestattet überhaupt erst Bilder zu machen.

Sollte man trotzdem solche unangebrachten Bilder gemacht oder darüber hinaus sogar veröffentlicht haben, kann die abgelichtete Person ihr Recht am eigenen Bild geltend machen. Dies kann in Form einer Abmahnung bis zur Forderung von Schmerzensgeld erfolgen. Bei heimlich gemachten Fotos in peinlichen Situationen kann es auch zur Strafverfolgung nach § 201a StGB kommen.