Ist es nur eine Gewissensfrage, ob man zuviel erhaltenes Wechselgeld behält? Antwort: wer zuviel Rückgeld bekommt und es behält, macht sich nicht strafbar.

ABER VORSICHT!

Unabhängig von der strafrechtlichen Rechtslage kann der Kunde zivilrechtlich belangt werden. Nach §812 Absatz 1 BGB ist derjenige, der etwa ohne Rechtsgrund etwas erlangt, zur Herausgabe verpflichtet. Vorliegend handelt es sich bei dem zu viel erhaltenen Wechselgeld um eine solche ungerechtfertigte Bereicherung. Damit hat der Kassierer also einen zivilrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel ausgezahlten Geldes.