

WIR HELFEN BEI SCHEIDUNG UND BEI UNTERHALTSFRAGEN
Eine Trennung ist schwierig genug. Aber genau dann werden entscheidende Weichen für Ihren weiteren Lebensweg gestellt. Daher ist es wichtig, einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Wir beraten und vertreten Sie bei allen wichtigen Themen im Familienrecht, insbesondere wenn es um Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich geht.
Rufen Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen an oder hinterlassen Sie uns eine Rückrufnachricht. Sie erhalten von uns eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Familienrecht Rechtsanwalt. In wenigen Minuten wissen Sie mehr und verpflichten sich zu nichts. Ihre Vorteile:
- kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
- flexible Termine auch außerhalb unserer Sprechzeiten
- freundliche Beratung ohne Fachchinesisch
Noch vor Mandatsübernahme klären wir Sie über die zu erwartenden Kosten auf. Selbstverständlich informieren wir Sie über die Möglichkeit der staatlichen Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Im Fall einer unstreitigen Scheidung beantragen wir beim Gericht für Sie eine Senkung des Verfahrenswertes um 25% und versuchen so, Ihre Kosten weiter zu reduzieren.
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag
8.30 – 17.00 Uhr
Freitag
8.30 – 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Schneider Rechtsanwälte
Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg
Anfahrt auf Google Maps
Telefon: 0821 89984970
Telefax: 0821 89984971
E-Mail: info@sae-kanzlei.de
TELEFON SOFORTBERATUNG
Schildern Sie uns Ihr Problem. Sie verpflichten sich zu nichts. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
FREUNDLICHE EXPERTEN
Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unsere Rechtsanwälte sprechen kein Fachchinesisch.
FLEXIBLE TERMINE
Selbstverständlich ist es möglich, Termine auch außerhalb unserer Sprechzeiten zu vereinbaren.
EINSTWEILIGE ANORDNUNG
Dem Bedürfnis nach schneller Regelung kommt das Verfahren beim Familiengericht durch besondere Beschleunigungsgebote in Kindschaftssachen nach. Zudem besteht insbesondere bei der Geltendmachung von Unterhalt die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu erwirken.
KINDESUNTERHALT
Nach einer Trennung entfernt sich der erwerbstätige Elternteil oft auch räumlich von seiner Familie. Der laufende Kindesunterhalt muss dennoch gesichert sein. Als betreuender Elternteil können Sie für Ihre minderjährigen Kinder Zahlungsansprüche gegen den anderen Elternteil gerichtlich geltend machen.
SCHEIDUNG / ZUGEWINN
Wer ohne Abschluss eines Ehevertrags heiratet, lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall erfolgt dann ein Ausgleich der in der Ehezeit erlangten wirtschaftlichen Vorteile. Der Partner, der sich überwiegend dem Haushalt und der Kindererziehung gewidmet hat, soll dadurch keine finanziellen Nachteile erleiden.
TRENNUNGSUNTERHALT
Mit der Trennung endet die Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen. Ist ein Partner ab diesem Zeitpunkt auf Geldleistungen angewiesen, kann er vom Partner Trennungsunterhalt einfordern. Bei der Berechnung der Höhe des Trennungsunterhalts sind eine frühere Erwerbstätigkeit und die Dauer der Ehe sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten zu berücksichtigen.
SORGERECHT / UMGANGSRECHT
Angemessene Entscheidungen zur Erziehung der gemeinsamen Kinder zu treffen, fällt vielen getrennt lebenden Elternpaaren nicht leicht. Dennoch ist es nötig und möglich, sinnvolle und ausgewogene Regelungen im Hinblick auf den Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu treffen.
GEWALTSCHUTZ
Opfer körperlicher oder psychischer Gewalt können mithilfe der Regelungen des Gewaltschutzgesetzes ein gerichtliches Kontakt- und Annäherungsverbot gegen den Peiniger erwirken. Wurde die Tat vom eigenen Partner begangen, so kann innerhalb von drei Monaten die Überlassung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung gefordert werden.
WIR BEANTWORTEN GERNE IHRE RECHTLICHE FRAGE ZUM FAMILIENRECHT
UNSERE MANDANTEN LIEBEN UNS
Man lernt sich kennen, wenn man ein schwieriges Stück Weg miteinander geht. Und daher sind wir sehr froh, dass uns unsere Mandanten hinterher auch weiterempfehlen. Denn das bestätigt uns, dass Vertrauen entstanden ist. Und wir finden, dass das ein klares Zeichen für eine guten und erfolgreiche Zusammenarbeit ist.
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Familiengeld darf vom Jobcenter nicht angerechnet werden
Seit September 2018 gibt es in Bayern das Familiengeld. Aber darf das Familiengeld auf Hartz4-Leistungen angerechnet werden? Wir meinen: Nein. Reichen Sie kostenlos Ihren Bescheid ein.
Eltern haften für ihre Kinder?
Man findet sie auf Baustellen, Spielplätzen und an vielen anderen Orten: Schild mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“. Doch was genau bedeutet das eigentlich?