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Mehr InformationenSie haben Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters eingelegt, aber auch nach 3 Monaten wurde noch nicht über den Widerspruch entschieden? Das müssen Sie erstens nicht hinnehmen, und zweitens sollten Sie sich damit auch nicht selber herumärgern. Wir helfen Ihnen kostenfrei, indem wir für Sie Untätigkeitsklage erheben, bundesweit, bei allen Sozialgerichten. Unsere Gebühren hat dann das Jobcenter zu bezahlen. Danach muss das Jobcenter über Ihren Widerspruch entscheiden.
Schicken Sie uns einfach Ihren Widerspruch gut leserlich abfotografiert oder eingescannt an unsere E-Mail-Adresse info@sae-kanzlei.de oder per Post an Schneider Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg. Wir erledigen den Rest für Sie – es entstehen Ihnen keine Kosten.