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Mietrecht

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Rechtsanwalt Marc M. Schneider
Rechtsanwalt Marc M. Schneider

RECHTSBEISTAND FÜR MIETER UND VERMIETER

Rufen Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen an oder hinterlassen Sie uns eine Rückrufnachricht. Sie erhalten von uns eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt. In wenigen Minuten wissen Sie mehr und verpflichten sich zu nichts.

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie gekündigt wurden oder mit einer Räumungsklage konfrontiert sind und Angst haben, aus der Wohnung zu müssen. Vermieterkündigungen sind in der Praxis oft angreifbar.

Wir helfen aber auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Mängeln in der Wohnung oder prüfen die Rechtmäßigkeit eines Mieterhöhungsverlangens Ihres Vermieters.

Wenden Sie sich an uns, wenn Ihr Mieter seinen Mietzahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, sich rechtswidrig verhält oder trotz Eigenbedarfskündigung die Wohnung nicht verläßt.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Räumungswunsches.

Ihre Vorteile:

  • kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
  • flexible Termine auch außerhalb unserer Sprechzeiten
  • freundliche Beratung ohne Fachchinesisch

Noch vor Mandatsübernahme klären wir Sie über die zu erwartenden Kosten auf. Nutzen Sie einfach hierfür unser Angebot der kostenfreien Kontaktaufnahme. Selbstverständlich informieren wir Sie über Möglichkeit der staatlichen Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

ÖFFNUNGS­ZEITEN

Montag bis Donnerstag
9 – 17 Uhr
Freitag
9 – 16 Uhr
oder nach Vereinbarung

Schneider Rechtsanwälte
Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg
Anfahrt auf Google Maps
Telefon: 0821 89984970
Telefax: 0821 89984971
E-Mail: info@sae-kanzlei.de

TELEFON SOFORTBERATUNG

Schildern Sie uns Ihr Problem. Sie verpflichten sich zu nichts. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

FREUNDLICHE EXPERTEN

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unsere Rechtsanwälte sprechen kein Fachchinesisch.

FLEXIBLE TERMINE

Selbstverständlich ist es möglich, Termine außerhalb der Sprechzeiten zu vereinbaren.

RÄUMUNGSKLAGE

Für die Räumung einer Wohnung ist zwingend ein gerichtliches Räumungsverfahren anzustrengen, sofern der Mieter nicht freiwillig auszieht.

MIETAUFHEBUNGSVERTRAG

Im Regelfall spart es Ärger und Kosten, wenn sich Vermieter und Mieter gemeinsam auf eine Beendigung des Mietverhältnisses einigen können.

KÜNDIGUNG

Der Mieter kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen jederzeit kündigen. Der Vermieter braucht hingegen in der Regel ein berechtigtes Interesse.

MIETERHÖHUNG

Eine Mieterhöhung bedarf außer nach Modernisierung grundsätzlich der Zustimmung des Mieters. Entscheidend ist u.a. die ortsübliche Vergleichsmiete.

MIETMANGEL

Ist der Gebrauch des Mietobjekts eingeschränkt, liegt ein Mangel vor. Eine Mietminderung ist allerdings nur bei erheblichen Mietmängeln zulässig.

WIDERSPRUCH

Wenn eine Kündigung für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellt, kann ihr widersprochen werden (Härteklausel). Dies muss schriftlich erfolgen.

WIR BEANTWORTEN GERNE IHRE RECHTLICHE FRAGE ZUM MIETRECHT

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UNSERE MANDANTEN LIEBEN UNS

Man lernt sich kennen, wenn man ein schwieriges Stück Weg miteinander geht. Und daher sind wir sehr froh, dass uns unsere Mandanten hinterher auch weiterempfehlen. Denn das bestätigt uns, dass Vertrauen entstanden ist. Und wir finden, dass das ein klares Zeichen für eine guten und erfolgreiche Zusammenarbeit ist.

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