Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein kleiner Fahrfehler, und schon ist es passiert: Man hat ein anderes Auto gestreift und eventuell sogar einen Schaden verursacht.

Was ist nun zu tun? Muss ich warten, bis der Fahrer des anderen Autos kommt? Reicht auch ein Zettel an der Windschutzscheibe? Muss ich die Polizei rufen?

Täglich passieren in Deutschland kleine Parkrempler. Gerade beim Ein- und Ausparken ist sowas schnell passiert. Wichtig ist dann: Nicht einfach wegfahren.

Wer den Schaden bemerkt und einfach davon fährt, begeht Fahrerflucht, wie es umgangssprachlich genannt wird. Rechtlich erfüllt man den Tatbestand des „Unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ nach § 142 Strafgesetzbuch. Das ist übrigens die am häufigsten begangene Straftat in Deutschland. Der § 142 StGB besagt, dass derjenige sich strafbar macht, der es dem Geschädigten nicht ermöglicht, von seiner Person Kenntnis zu nehmen und nicht eine angemessene Zeit gewartet hat. Eine „Fahrerflucht“ wird, je nach Schadenshöhe und Vorstrafenanzahl des Täters, mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Daneben kann es zum einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg kommen.

Zunächst gilt: Warten! Wer ein anderes Fahrzeug angefahren hat, muss auf den Besitzer des angefahrenen Fahrzeugs warten. Als Richtlinie werden hier mindestens 30 Minuten vorgegeben. Werden Sie selbst bei dem Unfall verletzt, ist es Ihnen jedoch gestattet, sich erst in ärztliche Behandlung zu begeben und danach den Schaden zu melden.

Wenn der Besitzer innerhalb der Wartezeit nicht auftaucht, was dann? Eine Maßnahme die oft getroffen wird, ist es einen Zettel mit seinen Personalien an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Dies genügt jedoch nicht, denn der Zettel kann verloren gehen oder beschädigt werden, noch bevor der Besitzer des Fahrzeugs davon Kenntnis nehmen kann.

Richtig ist es hier tatsächlich, die Polizei zu verständigen und den Vorfall zu melden. Diese wird dann Ihre Personalien aufnehmen und sich mit dem Besitzer des angefahrenen Autos in Verbindung setzen, damit alles Weitere geklärt werden kann.