Silvester, Geburtstag oder einfach nur mal so: Fast jeder Mieter kennt das, man möchte abends ein bisschen mit Familie und Freunden feiern.

Doch wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Hab ich das Recht, ab und zu mal einer Party zu schmeißen, bei der es auch mal etwas lauter werden kann?

Mieter haben keinen Anspruch darauf, einmal im Monat oder dreimal im Jahr laut feiern zu dürfen.

Grundsätzlich gilt: In Mietwohnungen herrscht von 22 Uhr bis 6 Uhr Nachtruhe. Das bedeutet, dass in der Zeit Zimmerlautstärke einzuhalten ist. Sie dürfen also gerne mit Ihren Freunden feiern, jedoch ab 22 Uhr nur noch leise. Zimmerlautstärke bedeutet, dass Geräusche außerhalb der Wohnung kaum noch wahrzunehmen sind. An Silvester gelten jedoch weitaus höhere Toleranzgrenzen, da quasi überall gefeiert wird.

Wird dies nicht eingehalten und fühlen sich Ihre Nachbarn dadurch belästigt, dürfen diese auch die Polizei informieren. Die Polizei ist dann dazu verpflichtet, nach dem Rechten zu sehen und Sie darauf hinzuweisen, leiser zu sein. Wird die polizeiliche Aufforderung ignoriert, ist es mehr als wahrscheinlich, dass die Polizei Ihnen erneut einen Besuch abstattet. Den Polizisten ist es dann auch erlaubt, besonders lärmende Gäste der Wohnung zu verweisen, oder Ihre Musikanlage zu beschlagnahmen. Des Weiteren droht eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung, die eine Geldbuße zur Folge haben kann.

Um möglichem Ärger vorzubeugen, kann man die Party bei den Nachbarn ankündigen oder sie gar ebenfalls zur Party einladen. Rechtlich gesehen bringt dies aber rein gar nichts: wenn sich jemand trotzdem gestört fühlt, kann er die Ruhe einfordern.