ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag
9 – 17 Uhr
Freitag
9 – 16 Uhr
oder nach Vereinbarung
Schneider Rechtsanwälte
Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg
Anfahrt auf Google Maps
Telefon: 0821 89984970
Telefax: 0821 89984971
E-Mail: info@sae-kanzlei.de
TELEFON SOFORTBERATUNG
Schildern Sie uns Ihr Problem. Sie verpflichten sich zu nichts. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
FREUNDLICHE EXPERTEN
Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unsere Rechtsanwälte sprechen kein Fachchinesisch.
FLEXIBLE TERMINE
Selbstverständlich ist es möglich, Termine außerhalb der Sprechzeiten zu vereinbaren.
VORLADUNG
Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie grundsätzlich nicht nachkommen. Nehmen Sie in jedem Fall zuerst Kontakt mit einem Anwalt auf. Er beantragt für Sie Akteneinsicht.
AKTENEINSICHT
Wir beantragen für Sie Akteneinsicht und erklären Ihnen im Detail, was gegen Sie vorliegt. Dann besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen.
DURCHSUCHUNG
Für die Durchsuchung der Wohnung reicht ein Anfangsverdacht aus. Es ist oftmals das erste Ereignis bei dem der Beschuldigte von einem Ermittlungsverfahren gegen sich erfährt.
VERHAFTUNG
Nach einer vorläufigen Festnahme wird der Beschuldigte spätestens am darauffolgenden Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der über die weitere Fortdauer entscheidet.
STRAFBEFEHL
Bei einfacheren Straftaten kommen zur Beschleunigung oft Strafbefehle zum Einsatz. Hiergegen kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden.
PFLICHTVERTEIDIGUNG
Bei etwas schwereren Delikten kann die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt werden. Die anwaltliche Vergütung erfolgt dann aus der Staatskasse.
WIR BEANTWORTEN GERNE IHRE RECHTLICHE FRAGE ZUM STRAFRECHT
UNSERE MANDANTEN LIEBEN UNS
Man lernt sich kennen, wenn man ein schwieriges Stück Weg miteinander geht. Und daher sind wir sehr froh, dass uns unsere Mandanten hinterher auch weiterempfehlen. Denn das bestätigt uns, dass Vertrauen entstanden ist. Und wir finden, dass das ein klares Zeichen für eine guten und erfolgreiche Zusammenarbeit ist.
KOSTENLOSE TELEFONISCHE STRAFRECHT ERSTBERATUNG UNTER 0821-89984970
Cannabis – ist der Konsum strafbar?
Ist es eigentlich strafbar, Drogen zu besitzen oder zu konsumieren? Ersteres lässt sich ganz klar mit „Ja“ beantworten. Der Besitz von Drogen jeglicher Art ist strafbar.
Lebenslänglich! Bedeutet das wirklich lebenslange Haft?
Seit dem die Todesstrafe in der BRD 1949 und 1987 in der DDR abgeschafft wurde, ist die Höchststrafe für verurteilte Straftäter eine lebenslange Freiheitsstrafe. Doch bedeutet „lebenslänglich“ wirklich das, was es vermuten lässt?
Winterreifenpflicht – gibt es das?
Bei Schnee und Frost empfiehlt es sich, mit Winterreifen unterwegs zu sein - aus Gründen der Fahrsicherheit. Im Regelfall steigt man ab Oktober auf Winterreifen um und fährt damit dann bis Ostern. Aber - ist das vorgeschrieben? Und was passiert, wenn man in dieser Zeit ohne Winterreifen von der Polizei aufgehalten wird? Rechtsanwalt Marc Schneider erklärt in diesem Videotutorial die Rechtslage.