Arbeitszeugnis – Was die Formulierungen wirklich bedeuten
Oftmals nutzen Arbeitgeber das Arbeitszeugnis um ihrem ehemaligen Arbeitnehmer noch eins auszuwischen. Doch was darf im Arbeitszeugnis stehen? Grundsätzlich gilt die Wohlwollenspflicht!
Oftmals nutzen Arbeitgeber das Arbeitszeugnis um ihrem ehemaligen Arbeitnehmer noch eins auszuwischen. Doch was darf im Arbeitszeugnis stehen? Grundsätzlich gilt die Wohlwollenspflicht!
Häufige oder längerfristige Arbeitsunfähigkeitszeiten infolge von Krankheit können unter engen Voraussetzungen eine Kündigung rechtfertigen. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen häufigen Kurzzeiterkrankungen, langandauernder Krankheit und krankheitsbedingter Leistungsminderung.
Wird ein Arbeitnehmer infolge einer Krankheit arbeitsunfähig, so hat er gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen. Es gilt das Lohnausfallprinzip, das bedeutet, der Arbeitgeber hat den Lohn zu zahlen, der angefallen wäre wenn der Arbeitnehmer nicht krank gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte.
Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass jedem Arbeitnehmer der 5 Tage die Woche arbeitet, mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub zustehen. In der Praxis gewähren Arbeitgeber aber häufig mehr Urlaub. Bei der zeitlichen Lage des Urlaubs muss der Arbeitgeber die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen.