Und schon ist Weihnachten wieder vorbei!
Ein schönes Fest, das man gemeinsam mit der Familie feiert und die festliche Stimmung genießt. Und was meist noch dazu kommt: Geschenke! Die meisten werden toll sein, doch was ist mit dem viel zu großen Ringelpullover, oder der Krawatte mit Enten darauf von der Großtante? Muss ich das behalten oder darf ich es im Laden wieder zurückgeben?
Gerade in Zeiten des Onlineshoppings sind wir es gewöhnt, das, was uns nicht gefällt, wieder zurückzuschicken und unser bereits gezahltes Geld wieder erstattet zu bekommen. Das ist ein tolles Angebot der Onlinehändler, aber geht das auch in den Geschäften vor Ort? Müssen diese meine gekaufte Ware zurücknehmen und mir das Geld wieder auszahlen?
Nein! Grundsätzlich gilt „gekauft ist gekauft“. Der Kauf ist ein einvernehmliches Rechtsgeschäft zwischen beiden Parteien. Wenn das Geschäft einen Umtausch trotzdem akzeptiert, ist das lediglich Kulanz. Viele Geschäfte bieten dies zwar heutzutage an, der Grund ist oftmals, dass auch kleinere Geschäfte mit den Onlinehändlern mithalten wollen, gesetzlich ist das jedoch nicht vorgeschrieben.
Manche Geschäfte bieten statt einer Rückzahlung auch einen Gutschein an. Auch das ist in Ordnung, denn hierbei handelt es sich ebenfalls noch um Kulanz, was ein Entgegenkommen für den Kunden darstellt, ohne dass der Händler hierzu verpflichtet wäre.
Fragen Sie am besten vor dem Kauf, ob es möglich ist, die Ware wieder umzutauschen. Sie können sich im Einzelfall die Bestätigung auch auf die Rückseite des Kassenzettels notieren lassen, dann ist der Händler an diese Zusage gebunden.
Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Hier kann der Käufer grundsätzlich zunächst die Reparatur oder eine neue Sache verlangen.