Ihr Anwalt für
Erbrecht

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Rechtsanwalt Marc M. Schneider
Rechtsanwalt Marc M. Schneider

HILFE BEI ERBRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN

Im Todesfall ist es nicht einfach, alles Wichtige auf dem Schirm zu behalten. Als kompetenter Partner helfen wir Ihnen dabei, die für Sie passenden Erbentscheidungen zu treffen bzw. im Erbfall Ihre Erb- , Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche geltend zu machen. Wir beraten und vertreten Sie bei allen wichtigen Themen im Erbrecht, wie z.B. der Testamentsgestaltung oder Nachlassverwaltung.

Rufen Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen an oder hinterlassen Sie uns eine Rückrufnachricht. Sie erhalten von uns eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt. In wenigen Minuten wissen Sie mehr und verpflichten sich zu nichts. Ihre Vorteile:

  • kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
  • flexible Termine auch außerhalb unserer Sprechzeiten
  • freundliche Beratung ohne Fachchinesisch

Noch vor Mandatsübernahme klären wir Sie über die zu erwartenden Kosten auf. Nutzen Sie einfach hierfür unser Angebot der kostenfreien Kontaktaufnahme. Selbstverständlich informieren wir Sie über Möglichkeit der staatlichen Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

ÖFFNUNGS­ZEITEN

Montag bis Donnerstag
9 – 17 Uhr
Freitag
9 – 16 Uhr
oder nach Vereinbarung

Schneider Rechtsanwälte
Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg
Anfahrt auf Google Maps
Telefon: 0821 89984970
Telefax: 0821 89984971
E-Mail: info@sae-kanzlei.de

TELEFON SOFORTBERATUNG

Schildern Sie uns Ihr Problem. Sie verpflichten sich zu nichts. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

FREUNDLICHE EXPERTEN

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unsere Rechtsanwälte sprechen kein Fachchinesisch.

FLEXIBLE TERMINE

Selbstverständlich ist es möglich, Termine außerhalb der Sprechzeiten zu vereinbaren.

TESTAMENTS­GESTALTUNG

Die Regelung der eigenen Vermögensnachfolge ist sehr individuell, kein Testament gleicht dem anderen. Schon kleine Fehler können weitreichende Folgen haben. Wir erstellen ein rechtssicheres Testament nach Ihren Wünschen.

ERBFALL

Im Erbfall müssen Fristen beachtet werden, insbesondere die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, ist es notwendig das geerbte Vermögen innerhalb der Erbengemeinschaft aufzuteilen.

ERBVERTRAG

Der Erbvertrag ist eine Alternativ zum Testament. Er kann verbindlich mit jeder beliebigen Person geschlossen werden, ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis ist hierbei nicht erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung.

PFLICHTTEILS­ANSPRÜCHE

Wenn Sie enterbt wurden oder selbst einen Angehörigen enterben wollen, ist der Anspruch auf den Pflichtteil zu berücksichtigen. Wir klären Sie über die Berechnung der Pflichtteils­ansprüche, deren Durchsetzung als Enterbter und die besten Optionen für Erblasser auf.

BERLINER TESTAMENT

Das Berliner Testament ist als Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments eine Möglichkeit, wenn Sie Ihren Ehepartner als alleinigen Erben einsetzen möchten. In diesem Fall geht der Nachlass erst nach dessen Tod an die Kinder.

VORWEG­GENOMMENE ERBFOLGE

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Vermögensübertragung unter Berücksichtigung der künftigen Erbfolge noch zu Lebzeiten. So können möglicherweise Erbschaftssteuern oder spätere Erbstreitigkeiten vermieden werden.

WIR BEANTWORTEN GERNE IHRE RECHTLICHE FRAGE ZUM ERBRECHT

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UNSERE MANDANTEN LIEBEN UNS

Man lernt sich kennen, wenn man ein schwieriges Stück Weg miteinander geht. Und daher sind wir sehr froh, dass uns unsere Mandanten hinterher auch weiterempfehlen. Denn das bestätigt uns, dass Vertrauen entstanden ist. Und wir finden, dass das ein klares Zeichen für eine guten und erfolgreiche Zusammenarbeit ist.

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