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Rechtsanwalt Marc M. Schneider
Rechtsanwalt Marc M. Schneider

QUALITÄT DURCH SPEZIALISIERUNG

Herr Rechtsanwalt Marc M. Schneider war zunächst 4 Jahre als angestellter Rechtsanwalt, u.a. in einer überregionalen Großkanzlei tätig, bevor er sich im Mai 2015 mit der Kanzlei Schneider Rechtsanwälte in Augsburg selbständig machte. Qualitätsmerkmal ist die Spezialisierung auf die Rechtsgebiete Sozialrecht, Hartz 4, Mietrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. Herr Rechtsanwalt Marc M. Schneider ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer München. Mittlerweile hat die etablierte Kanzlei deutschlandweit viele erfolgreiche Urteile für ihre Mandanten erstritten.

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  • Spezialisiert auf Miet-, Familien-, Arbeits-, Sozialrecht und Hartz 4

  • Engagiert für unsere Mandanten
  • Erfahrung und Rechtssicherheit

Wer sich einsetzt, setzt sich durch. An erster Stelle steht bei uns, die Interessen unserer Mandanten wahrzunehmen und ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Wir sind eine kleine Kanzlei, die sich auf Familienrecht, Sozialrecht und Hartz 4, Arbeitsrecht und Mietrecht spezialisiert hat. Jeder Anwalt ist absoluter Experte in einem dieser Rechtsgebiete.

Die Freude an der Arbeit, am Erfolg, an der Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen spornt uns an. Wir arbeiten gerne mit Ihnen zusammen.

WER SICH EINSETZT, SETZT SICH DURCH

Einsatz macht sich bezahlt. Dabei versuchen wir zunächst stets, die Angelegenheiten unserer Mandanten außergerichtlich beizulegen. Das erspart unseren Mandanten oft die nervliche Belastung eines gerichtlichen Rechtsstreits. Nur wenn ein zufriedenstellendes Ergebnis außergerichtlich aufgrund der Unnachgiebigkeit der Gegenseite nicht erzielbar ist, werden die Interessen der Mandanten gerichtlich vertreten. Ziel ist es, diese Interessen genau zu verstehen und mit Einsatz durchzusetzen.

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FAIRNESS DURCH TRANSPARENZ

Wir setzen auf Fairness durch Transparenz. Das bedeutet für uns: Unsere Mandanten bekommen ein realistisches Bild über ihre Erfolgschancen und werden keinen Illusionen ausgesetzt. Wir haben für unsere Mandanten stets ein offenes Ohr und geben Neumandanten die Möglichkeit, eine unverbindliche kostenfreie telefonische Ersteinschätzung ihres Falles zu erhalten.

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UNSER TEAM. ZU IHRER VERFÜGUNG.

Marc M. Schneider

MARC M. SCHNEIDER

RECHTSANWALT, INHABER
Jennifer Braun

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Hafize Filiz

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Soweit es sich ein Hartz 4 Empfänger überhaupt leisten kann, bedarf grundsätzlich jede Ortsabwesenheit der vorherigen Genehmigung des Jobcenters.