Ihr Anwalt für
Medizinrecht

  • Bei Fragen zu Schmerzensgeld & Schadenersatz
  • Kostenlose Telefon-Erstberatung
  • Kurzfristige Termine
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Kostenlose Telefon-Erstberatung
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Rechtsanwalt Marc M. Schneider
Rechtsanwalt Marc M. Schneider

HABEN SIE ANSPRUCH AUF ENTSCHÄDIGUNG UND SCHMERZENSGELD?

Auch Ärzte haften für ihre Entscheidungen. Wir sind spezialisiert auf die Unterstützung und Vertretung von Patienten bei Fragen und Problemen rund um das Medizinrecht. Egal, ob es um Arzthaftung, Schmerzensgeld oder Schadenersatz geht – bei uns sind Sie in guten Händen.

Rufen Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen an oder hinterlassen Sie uns eine Rückrufnachricht. Sie erhalten von uns eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Anwalt für Medizinrecht. In wenigen Minuten wissen Sie mehr und verpflichten sich zu nichts. Ihre Vorteile:

  • kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
  • flexible Termine auch außerhalb unserer Sprechzeiten
  • freundliche Beratung ohne Fachchinesisch

Noch vor Mandatsübernahme klären wir Sie über die zu erwartenden Kosten auf. Selbstverständlich informieren wir Sie über die Möglichkeit der staatlichen Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

ÖFFNUNGS­ZEITEN

Montag bis Donnerstag
9 – 17 Uhr
Freitag
9 – 16 Uhr
oder nach Vereinbarung

Schneider Rechtsanwälte
Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg
Anfahrt auf Google Maps
Telefon: 0821 89984970
Telefax: 0821 89984971
E-Mail: info@sae-kanzlei.de

TELEFON SOFORTBERATUNG

Schildern Sie uns Ihr Problem. Sie verpflichten sich zu nichts. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

FREUNDLICHE EXPERTEN

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unsere Rechtsanwälte sprechen kein Fachchinesisch.

FLEXIBLE TERMINE

Selbstverständlich ist es möglich, Termine außerhalb der Sprechzeiten zu vereinbaren.

MEDIZINRECHT

Medizinrecht regelt die Rechte und Pflichten von Ärzten und medizinischem Personal. Es umfasst Haftungsfragen, Aufklärungspflichten und Patientenrechte.

PATIENTENRECHTE

Patientenrechte regeln die Rechte, Befugnisse und den Schutz von Patienten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern.

ARZTHAFTUNG

Arzthaftung behandelt die rechtliche Verantwortung von Ärzten für Fehler oder Versäumnisse bei der Behandlung von Patienten.

SCHMERZENSGELD

Schmerzensgeld entschädigt Patienten für immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leid durch medizinische Behandlungsfehler.

SCHADENERSATZ

Schadensersatz soll den finanziellen Schaden ausgleichen, der einem Patienten durch ärztliche Fehler entstanden ist.

BEHANDLUNGS­FEHLER

Behandlungsfehler entstehen zum Beispiel, wenn Ärzte nicht nach den anerkannten medizinischen Standards handeln und Patienten dadurch schädigen.

WIR BEANTWORTEN GERNE IHRE RECHTLICHE FRAGE ZUM MEDIZINRECHT

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UNSERE MANDANTEN LIEBEN UNS

Man lernt sich kennen, wenn man ein schwieriges Stück Weg miteinander geht. Und daher sind wir sehr froh, dass uns unsere Mandanten hinterher auch weiterempfehlen. Denn das bestätigt uns, dass Vertrauen entstanden ist. Und wir finden, dass das ein klares Zeichen für eine guten und erfolgreiche Zusammenarbeit ist.

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Mehr Informationen

KOSTENLOSE TELEFONISCHE MEDIZINRECHT ERSTBERATUNG UNTER 0821-89984970

Jobcenter reagiert nicht auf Widerspruch?

Sie haben Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters eingelegt, aber auch nach 3 Monaten wurde noch nicht über den Widerspruch entschieden?

Hartz 4 und Urlaub?

Soweit es sich ein Hartz 4 Empfänger überhaupt leisten kann, bedarf grundsätzlich jede Ortsabwesenheit der vorherigen Genehmigung des Jobcenters.

KOSTENLOSEN RÜCKRUF ANFORDERN. WIR NEHMEN UNS GERNE ZEIT FÜR SIE.

    Die Verarbeitung Ihrer Kontaktanfrage erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.