Seit September 2018 gibt es in Bayern das Familiengeld. Aber darf das Familiengeld auf Hartz4-Leistungen angerechnet werden? Wir meinen: Nein. Aber viele Jobcenter setzen sich über die gesetzliche Regelung des Art 1 BayFamGG hinweg. Wenn Sie betroffen sind, reichen Sie uns Ihren Bescheid ein. Wir werden für Sie Widerspruch einlegen und ggf. vor dem Sozialgericht Klage einreichen. Dieser Service ist für Sie in jedem Fall kostenlos.
Familiengeld darf vom Jobcenter nicht angerechnet werden
Über den Autor: Rechtsanwalt Marc M. Schneider

Herr Rechtsanwalt Marc M. Schneider ist Inhaber der Kanzlei Schneider Rechtsanwälte in Augsburg. Die Kanzlei ist auf Sozialrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht spezialisiert. In seiner mehrjährigen, erfolgreichen Tätigkeit als Rechtsanwalt hat Marc Schneider bereits viele erfolgreiche Urteile deutschlandweit für seine Mandanten erstritten. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer München.