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Seit September 2018 gibt es in Bayern das Familiengeld. Aber darf das Familiengeld auf Hartz4-Leistungen angerechnet werden? Wir meinen: Nein. Aber viele Jobcenter setzen sich über die gesetzliche Regelung des Art 1 BayFamGG hinweg. Wenn Sie betroffen sind, reichen Sie uns Ihren Bescheid ein. Wir werden für Sie Widerspruch einlegen und ggf. vor dem Sozialgericht Klage einreichen. Dieser Service ist für Sie in jedem Fall kostenlos.