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Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt Marc M. Schneider
Rechtsanwalt Marc M. Schneider

FAHRVERBOT? GEBLITZT WORDEN? ROTE AMPEL ÜBERFAHREN? WIR HELFEN IHNEN.

Verkehrsangelegenheiten sind oft die Ursache für rechtliche Auseinandersetzungen. Möglicherweise ist nicht klar, ob Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben. Bei anderen Verkehrsdelikten drohen Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug. Vorschnelle Aussagen können dann hohe Kosten nach sich ziehen. Bitte reden Sie zuerst mit uns, bevor Sie mit Behörden, Versicherungen oder der Polizei reden. Wir beraten Sie, wie Sie sich jetzt am Besten verhalten sollten, um Nachteile zu vermeiden.

Rufen Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen an oder hinterlassen Sie uns eine Rückrufnachricht. Sie erhalten von uns eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt. In wenigen Minuten wissen Sie mehr und verpflichten sich zu nichts. Ihre Vorteile:

  • kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
  • flexible Termine auch außerhalb unserer Sprechzeiten
  • freundliche Beratung ohne Fachchinesisch

Noch vor Mandatsübernahme klären wir Sie über die zu erwartenden Kosten auf. Nutzen Sie einfach hierfür unser Angebot der kostenfreien Kontaktaufnahme. Selbstverständlich informieren wir Sie über Möglichkeit der staatlichen Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

ÖFFNUNGS­ZEITEN

Montag bis Donnerstag
9 – 17 Uhr
Freitag
9 – 16 Uhr
oder nach Vereinbarung

Schneider Rechtsanwälte
Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg
Anfahrt auf Google Maps
Telefon: 0821 89984970
Telefax: 0821 89984971
E-Mail: info@sae-kanzlei.de

TELEFON SOFORTBERATUNG

Schildern Sie uns Ihr Problem. Sie verpflichten sich zu nichts. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

FREUNDLICHE EXPERTEN

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Unsere Rechtsanwälte sprechen kein Fachchinesisch.

FLEXIBLE TERMINE

Selbstverständlich ist es möglich, Termine außerhalb der Sprechzeiten zu vereinbaren.

VERKEHRSUNFALL

Wir vertreten Sie, wenn es um die Erstattung der Kosten für Mietwagen, Reparatur oder Gutachter, um Schadensersatz oder den Ersatz von Behandlungskosten und Schmerzensgeld geht.

AUTOKAUF

Verschwiegene Vorschäden, versteckte Mängel, Tachomanipulation oder plötzliche Fehlfunktion – wir vertreten Ihre Rechte gegenüber Händlern oder privaten Auto-Käufern und -verkäufern.

SCHMERZENSGELD

Wenn man bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, kann man eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Aber was ist angemessen? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

GEBLITZT

Die Bußgelder für zu schnelles Fahren haben beachtliche Höhen erreicht. Melden Sie sich bei uns, bevor Sie Ihren Anhörungsbogen zurückschicken. Wir beraten Sie, in welcher Form Sie sich äußern sollten.

BUSSGELD

Wenn Sie ein Bußgeld für einen Verstoß im Straßenverkehr zahlen sollen, sollten Sie nicht den Kopf in den Sand stecken. Holen Sie zunächst rechtlichen Beistand und machen Sie noch keine Angaben zur Sache.

FÜHRERSCHEINENTZUG

Bei zu geringem Abstand, Geschwindigkeits­überschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder Alkohol am Steuer droht Führerschein­entzug. Dagegen sollte man kurzfristig Widerspruch einlegen.

WIR BEANTWORTEN GERNE IHRE FRAGE ZUM RECHT IM STRAßENVERKEHR

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UNSERE MANDANTEN LIEBEN UNS

Man lernt sich kennen, wenn man ein schwieriges Stück Weg miteinander geht. Und daher sind wir sehr froh, dass uns unsere Mandanten hinterher auch weiterempfehlen. Denn das bestätigt uns, dass Vertrauen entstanden ist. Und wir finden, dass das ein klares Zeichen für eine guten und erfolgreiche Zusammenarbeit ist.

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Cannabis – ist der Konsum strafbar?

Ist es eigentlich strafbar, Drogen zu besitzen oder zu konsumieren? Ersteres lässt sich ganz klar mit „Ja“ beantworten. Der Besitz von Drogen jeglicher Art ist strafbar.

Lebenslänglich! Bedeutet das wirklich lebenslange Haft?

Seit dem die Todesstrafe in der BRD 1949 und 1987 in der DDR abgeschafft wurde, ist die Höchststrafe für verurteilte Straftäter eine lebenslange Freiheitsstrafe. Doch bedeutet „lebenslänglich“ wirklich das, was es vermuten lässt?

Winterreifenpflicht – gibt es das?

Bei Schnee und Frost empfiehlt es sich, mit Winterreifen unterwegs zu sein - aus Gründen der Fahrsicherheit. Im Regelfall steigt man ab Oktober auf Winterreifen um und fährt damit dann bis Ostern. Aber - ist das vorgeschrieben? Und was passiert, wenn man in dieser Zeit ohne Winterreifen von der Polizei aufgehalten wird? Rechtsanwalt Marc Schneider erklärt in diesem Videotutorial die Rechtslage.

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