Bundesverfassungsgericht spricht Machtwort für Hartz 4-Empfänger

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist Eilrechtsschutz nicht erst dann zu gewähren, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sondern bereits wenn schwerwiegende Nachteile wie z.B. eine Kündigung oder Räumungsklage drohen.